Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen
WUNDERSCHÖNE SOUVENIRS, ABER ...
Jedes Jahr fallen Millionen von Wildtieren und -Pflanzen dem illegalen Handel zum Opfer. Dieser Handel schadet dem Bestand der Arten massiv und trägt zu deren Aussterben bei.
Viele Tier- und Pflanzenarten sind in ihrem Fortbestand gefährdet und ihre Einfuhr ist geregelt oder sogar streng verboten. Für jede Einfuhr müssen beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) Einfuhrgenehmigungen beantragt werden.
Das Verbot beschränkt sich nicht auf lebende Tiere, sondern dieses Gesetz umfasst auch alle toten Individuen oder Teile davon, wie z. B. Elfenbeinschmuck oder Schuhe aus Schlangenhaut. Bei Verstössen können hohe Geldstrafen verhängt werden.
Alle unten aufgeführten Gegenstände stammen aus Beschlagnahmungen in der Schweiz.
Kaufen Sie auf Reisen niemals lebende Tiere, auch wenn sie Ihnen leid tun, da sie nach dem Verkauf sofort durch andere Tiere aus der Natur wieder ersetzt werden.